Arbeitsgrundlage unseres Handelns ist die neue Gemeindeordnung, der die Mitglieder von Sankt Familia im April 2017 zugestimmt haben und die nun in Beratung mit dem Bistum Fulda zu einer Geschäftsordnung des Pfarrgemeinderates geworden ist. Sie hat der Pfarrgemeinderat am 12. Dezember 2017 beschlossen.

Hier stellt Ihnen/Euch der Pfarrgemeinderat von Sankt Familia die Geschäftsordnung vor, die er in einem mehrjährigen Prozess entwickelt hat. Die Präambel bringt die wesentlichen Anliegen auf den Punkt. Die Geschäftsordnung regelt in sechs Paragraphen die Praxis. "Ordnung" – das meint eine existenzielle Vision, eine entscheidende Orientierung für die Zukunft unserer Gemeinde.

Geschäftsordnung
des Pfarrgemeinderats (PGR)
der katholischen Pfarrgemeinde Sankt Familia, Kassel

VON DER MITVERANTWORTUNG ZUR VERANTWORTUNG

In Kraft gesetzt durch Beschluss des Pfarrgemeinderates am 12. Dezember 2017 


 

Präambel | Lebendige Gemeinde

a. Wie wir uns als Gemeinde verstehen und welche Fragen wir haben

Die Gemeinde Sankt Familia versteht die Fragen und Veränderungen unserer Zeit nicht nur als Krise, sondern ebenso als Zeit, gemeinsam in die Zukunft zu gehen und in der Gestaltung des Gemeindelebens neue Ideen auszuprobieren.

Wir fragen nach der Zukunft von Kirche und Ortsgemeinde. Beide müssen sich den vielfältigen Veränderungen stellen, die uns schon lange Zeit beschäftigen.

Seit Jahren leben wir ein partnerschaftliches Miteinander von Gemeindeleitung und Gemeindemitgliedern. In vielen Bereichen wird Verantwortung delegiert, die Charismen von Gemeindemitgliedern werden wahrgenommen und kommen zum Einsatz.

Dem wollen wir mit unserer Geschäftsordnung (im Sinne des § 6 Abs. 1 der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda) einen strukturellen Ausdruck geben, um auch dann als Gemeinde/Gemeinschaft lebendig zu bleiben, wenn Priester und andere hauptamtliche Seelsorger/innen mit weniger Ressourcen zur Verfügung stehen.

Auf Basis der Geschäftsordnung wollen wir die „Dialogstruktur“ (das partnerschaftliche Miteinander) unserer Gemeinde festigen und weiterentwickeln. Wir wollen in den nächsten Jahren in fünf Arbeitskreisen einüben, wie uns das am besten gelingt. Dafür bietet uns die neue Geschäftsordnung als Selbstverpflichtung Orientierung und Leitlinien.

Unsere Geschäftsordnung verstehen wir als Element unserer Mitarbeit an der Umsetzung der Strategischen Ziele zur Ausrichtung der Pastoral im Bistum Fulda 2030; hier seien vor allem die Ziele und Zielerreichungen in Kapitel 3 „Die Pfarrei“ genannt.

b. Unsere Arbeitskreise:
> 1. Die Beauftragten (§ 1 bis 4)
> 2. Das Leitungsteam (§ 5)

1. Der Pfarrgemeinderat wird vier Menschen aus der Gemeinde damit beauftragen, jeweils einen der vier Grundvollzüge Gemeinschaft (Koinonia), Nächstenliebe (Diakonia), Gottesdienst/Gebet (Liturgia) und Glaubensweitergabe (Martyria) verantwortlich zu betreuen. Sie fördern und koordinieren das Engagement der Gemeindemitglieder im jeweiligen Bereich, erkennen als erste die Stellen, wo Hilfe Not tut und regen die gewünschten Veränderungen an.

2. Die Leitung der Gemeinde liegt zukünftig bei einem Leitungsteam, in dem Pfarrgemeinderat, Verwaltungsrat, die Beauftragten, der Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen vertreten sind. Dieses neue Leitungsteam wird zwei Sprecher haben: den Pfarrer und jemanden aus der Gruppe der ehrenamtlichen Mitglieder.